§ 1 Geltungsbereich

1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten als Grundlage aller Verträge mit der need GmbH, Arndtstraße 11, 90419 Nürnberg (im Folgenden need GmbH genannt).
1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber mit der Angebotserstellung zur Kenntnis gebracht und sind im Internet unter www.need.digital/agbs jederzeit frei abrufbar.
1.3 Mit Erteilung des Auftrages an der need GmbH erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen an.
1.4. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von der need GmbH schriftlich bestätigt werden.
1.5. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

§ 2 Leistungsumfang und Vergütung

2.1. Die Leistungen von der need GmbH umfassen die Beratung, Konzeption, Gestaltung, Programmierung, Publikation und Dokumentation für den Web-, Multimedia- und Printbereich sowie Webhosting, Providing, Verkaufsförderung und Produktdesign.
2.2. Einzelheiten bezüglich des Leistungsumfangs, den die need GmbH dem Auftraggeber gegenüber erbringt, ergeben sich aus dem Angebot und dem daraus erteilten Auftrag seitens des Auftraggebers.
2.3. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
2.4. Die Vergütung gliedert sich in die Vergütung für die Entwürfe der verschiedenen Auftragsphasen (Design-Entwurf, Entwurfsausarbeitung und Grundlagen für die Realisierung) und Erstellung und Realisierung der Leistungen bzw. Produkte sowie diejenige für die Einräumung der Nutzungsrechte. Sie erfolgt auf der Grundlage des Vergütungstarifvertrages Design SDSt/AGD (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten und Leistungen sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Anfertigung von gewünschten Entwürfen im Rahmen eines Angebotes sind kostenpflichtig. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist die need GmbH berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
2.5. Eine Produktionsüberwachung durch die need GmbH erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei übernahme der Produktionsüberwachung ist die need GmbH berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
2.6. Sonder- bzw. Zusatzleistungen sowie nachträgliche Umarbeitungs- und änderungswünsche seitens des Auftraggebers sowie Leistungen aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Auftraggeberangaben werden von der need GmbH entsprechend des zusätzlichen Zeitaufwandes entsprechend dem Vergütungstarifvertrag Design SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet.
2.7. Die need GmbH ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber erteilt die need GmbH entsprechende Vollmacht.
Für evtl. Mängel an Fremdleistungen (z. B. Druckerzeugnisse, Fotoentwicklung, Modelle, Reproduktionen, Programmierungen und/oder fehlerhaftes Content-Management-System etc.) wird keine Haftung übernommen.
2.8. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von der need GmbH abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die need GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die übernahme der Kosten.
2.9. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Fotos, Modellen, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
2.10. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

§ 3 Webhosting

3.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die als Domain zu registrierende Zeichenfolge auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter, z. B. mit Namens-, Marken-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechten sowie mit
den allgemeinen Gesetzen zu prüfen. Mit der Antragstellung versichert der Auftraggeber, daß er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und daß sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für die Verletzung von Rechten Dritter oder sonstiger Rechtsvorschriften ergeben haben. Für de-Domains gelten die AGB, die Registrierungsbedingungen und -richtlinien der DENIC eG (http://www.denic.de/DENICdb/domainreg/index. html). Für com-, net-, org-Domains gelten die der ICANN (http://corenic.org/Dispute-policy.htm und www. icann.org/udrp/udrp.htm). Für andere Domains sind die jeweiligen Vergaberichtlinien der zuständigen Registrierungsstellen maßgeblich.
3.2. Der Auftraggeber hat mißbräuchliche Nutzungen und rechtswidrige Handlungen im Internet zu unterlassen und sicherzustellen, daß durch die eigene Präsenz (inkl. Scripte, Datenbanken, Programme, etc.) keine Präsenzen oder Angebote anderer Auftraggeber beeinträchtigt werden und die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird. Dies gilt auch, wenn die Inhalte auf einem anderen Server als dem des Anbieters abgelegt sind und nur mittels einer über den Anbieter registrierten Domain bzw. Subdomain erreichbar sind und/oder für die Wiedergabe und Veröffentlichung Dienste und/oder Leistungen des Anbieters mittelbar oder unmittelbar, direkt oder indirekt genutzt werden.
3.3. Kündigungen von Domains sind nur per Post oder Fax möglich. Die Laufzeit beträgt jeweils ein Jahr und verlängert sich automatisch falls nicht spätestens acht Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Im Falle einer unüblichen und/oder unsachgemäßer Nutzung durch den Auftraggeber behält sich der Betreiber nach erfolgloser Abmahnung und Fristsetzung ein Sonderkündigungsrecht mit einer siebentägigen Kündigungsfrist vor. Dies gilt insbesondere im Falle einer Beeinträchtigung von anderen Kundenaccounts und/oder Systemen des Anbieters durch den Auftraggeber. Das Recht von der need GmbH zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt ausdrücklich vorbehalten. Zuviel bezahlte Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet.
3.4. Für eine von der need GmbH nicht zu verantwortende Verfügbarkeit gehosteter Domains und Shopsysteme wird keine Haftung übernommen.

§ 4 Urheber- und Nutzungsrecht

4.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eventuelle Urheber- und/oder Markenrechte Dritter hinsichtlich des von ihm überlassenen Basismaterials zu beachten.
4.2. Dies gilt sowohl für Bilder, Fotografien, Filme, Logos, Zeichen oder sonstige gestalterische Darstellungen als auch für textliche Inhalte sowie für Musik- und Tonproduktionen und sonstige Arbeiten bzw. Produkte.
4.3. Die need GmbH unterliegt hier keiner überprüfungspflicht.
4.4. Der Auftraggeber wird die need GmbH von sämtlichen Ansprüchen freihalten, die Dritte wegen eines Verstoßes gegen Bestimmungen des Urheber- und/oder Markenrechtes durch den Auftraggeber gegenüber der need GmbH erheben.
4.5. Jeder der need GmbH erteilte Auftrag bzw. alles im Rahmen eines Angebotes erstelltes unterliegt dem Urheberrecht und ist auf die Erstellung von Entwürfen und gegebenenfalls auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Leistungen gerichtet.
4.6. Alle Entwürfe, Entwicklungen (auch Programmierungen u. a.), Ausarbeitungen (auch im Bereich Multimedia und Internet), Zeichnungen und sonstigen Arbeiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten, Damit stehen der need GmbH insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff, UrhG zu.
4.7. Die Ausarbeitungen (auch im Bereich Multimedia und Internet), Entwicklungen (auch Programmierungen u. a.), Entwürfe und Zeichnungen und sonstigen Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von der need GmbH weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung und/oder änderung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die need GmbH, eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten bzw. nach dem Vergütungstarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.
4.8. Vor Beginn einer Serienfertigung ist der Prototyp bzw. Ausführung einer Vervielfältigung und/oder sonstigen Nutzung der Leistung ist dies mit der need GmbH abzustimmen.
4.9. Die need GmbH überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht, lt. Tarifvertrag AGD (neueste Fassung), übertragen. Eine übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und der need GmbH.
4.10. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
4.11. Die need GmbH ist nicht verpflichtet, Datenträger, Daten, Dateien, 2D/3D-Entwürfe oder sonstige Datensätze, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
4.12. Hat die need GmbH dem Lizenznehmer Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von der need GmbH verändert werden.
4.13. Die Haftung von der need GmbH ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Lizenznehmers entstehen.
4.14. Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber der need GmbH fünf einwandfreie Produktexemplare unentgeltlich. Die need GmbH ist berechtigt, diese Exemplare zum Zwecke der Eigenwerbung
zu verwenden und im übrigen auf die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber auch unter Verwendung der Arbeiten von der need GmbH hinzuweisen. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, daß die need GmbH die die von ihr gestalteten Webseiten als Referenz anführen kann.
4.15. Die need GmbH hat das Recht, auf Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die need GmbH, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem Vergütungstarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser zu verlangen. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, daß kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadenersatzes entsprechend anzupassen.
4.16. Vorschläge, Weisungen und sonstige Mitarbeit des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung für die Entwurfsarbeiten, sie begründen regelmäßig kein Miturheberrecht.
4.17. Die Entwürfe, Reinzeichnungen und sonstigen Leistungen dürfen im Falle der Nutzungsrechtseinräumung nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt die need GmbH, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten bzw. nach dem Vergütungstarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.
4.18. Die need GmbH haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit, für die Eintragungsfähigkeit sowie für eine sonstige gebrauchs- oder geschmacksmusterrechtliche Schutzfähigkeit des Produkts.

§ 5 Besonderheiten Webdesign und -publishing

5.1. Suchmaschinen. Suchbegriffe und Stichwörter werden durch den Auftraggeber festgelegt. Die need GmbH kann hierbei nur beratend zu Seite stehen, gibt aber keine Gewähr für eine gute Position in den Trefferlisten der Suchmaschinen. Ein gewünschter Eintrag in Suchenmaschinen ist vom Auftraggeber selbst zu veranlassen.
5.2. Internet-Seiten-Darstellung. Die Internet-Seiten werden nach besten Möglichkeiten optimiert. Die need GmbH gibt keine Gewähr für eine korrekte Darstellung der programmierten Internetseiten auf allen Systemen und Browsern.
5.3. Technologie-Neuheiten. Die need GmbH steht es frei, zur Erbringung der Leistung im Zuge des technologischen Fortschritts auch neue bzw. andere Technologien, Verfahren oder Standards zu verwenden als zunächst angeboten, insofern dem Auftraggeber hieraus keine Nachteile entstehen.

§ 6 Liefertermin

6.1. Die need GmbH ist bestrebt, die vereinbarten Fertigstellungstermine möglichst einzuhalten.
6.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die need GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat die need GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu verantworten. Hierzu zählen insbesondere der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber und Provider, Störungen im Bereich der Dienste der Telefongesellschaften sowie Verzögerungen durch eine nicht zeitgerechte Anlieferung von Daten seitens des Auftraggebers. Diese berechtigen die need GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung hinauszuschieben. Ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers gegen die need GmbH ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

§ 7 Gewährleistung

7.1. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der need GmbH geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
7.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist behoben.
7.3. Die Verjährungsfrist für Leistungen von der need GmbH beträgt 1 Jahr.
7.4. Für Leistungen von der need GmbH, die durch den Auftraggeber oder durch Dritte nachträglich verändert worden sind, entfällt jegliche Gewährleistung durch die need GmbH.

§ 8 Haftung

8.1. Die need GmbH verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen.
8.2. Die need GmbH haftet für entstandene Schäden grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten und bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers oder seines Beauftragten entstehen sowie für ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts und Daten etc.
8.3. Die need GmbH verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
8.4. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Für Körperschäden und Kardinalpflichten gilt dies nicht.
8.5. Der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, nicht erzielten Gewinnen, Zinsverlusten und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist außer bei Verzug und wegen zugesicherter Eigenschaften in jedem Fall ausgeschlossen.
8.6. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte und Reinausführungen etc. entfällt jede Haftung von der need GmbH. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen und sonstigen Leistungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
8.7. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit haftet die need GmbH nicht.
8.8. Die need GmbH übernimmt keine Haftung bei Zugangsschwierigkeiten und Störungen im Netz von Drittanbietern oder für Störungen, die durch höhere Gewalt, bei Reparaturen oder Wartungsarbeiten sowie bei der Einführung neuer Technologien entstehen.
8.9. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien/Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
8.10. Die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen werden im Namen und für Rechnung des Auftraggebers bestellt. Für evtl. Mängel an Fremdleistungen (z. B. Druckerzeugnisse, Fotoentwicklung, Modellen, Reproduktionen, Programmierungen und/oder fehlerhaftes Content-Management-System etc.) übernimmt die need GmbH keine Haftung.
8.11. Die need GmbH ist nicht verpflichtet Kundendaten zu sichern und haftet auch nicht bei Verlust von Kundendaten, weder in schriftlicher, digitaler noch anderer Form.

§ 9 Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

9.1. Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung fällig.
Die Zahlung hat rein netto – ohne Abzug von Skonto – zu erfolgen.
9.2. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
9.3. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die need GmbH eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
9.4. Werden Domain- bzw. Webhostinggebühren nicht firstgerecht bezahlt, wird der Zugang bis zur völligen Begleichung gesperrt. Die need GmbH behält sich nach erfolgloser Abmahnung und Fristsetzung für diesen Fall die fristlose Kündigung vor.
9.5. Bei Zahlungsverzug ist die need GmbH berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Anwälten oder Inkassounternehmen sowie von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten (5% bei Privatkunden) über dem jeweils gültigen Basiszins des berechneten Betrages zu berechnen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
9.6. Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, seine Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
9.7. Sämtliche Leistungen und Werke, von der need GmbH, auch wenn diese elektronisch erstellt und/oder gespeichert sind, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma need GmbH.
9.8. An Entwürfen, Zeichnungen, Modelle und Daten auch wenn diese elektronisch erstellt und/oder gespeichert sind, werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
9.9. Die Originale sind, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, bzw. in angemessener Frist nach Lieferung unbeschädigt an die need GmbH zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
9.10. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen sowie der Transport von Datenträgern, Dateien/Daten online und offline erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

§ 10 Schlußbestimmungen

10.1. Bei evtl. Streitigkeiten wird nach dem Vergütungsvertrag Design SDSt/AGD (neuester Stand) verfahren.
10.2. Vertragsabschlüsse und deren änderungen obliegen der Schriftform.
10.3. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
10.4. Erfüllungsort ist der Sitz der need GmbH (Nürnberg).
10.5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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